ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für zwischen KAISERCLEAN GmbH („KAISERCLEAN“, „Auftragnehmer“ „wir“, „uns“) und dem Vertragspartner („Kunde“, „Auftraggeber“) geschlossene Verträge. Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mailadresse) entnehmen Sie bitte den jeweiligen Begleitdokumenten. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichenden, entgegenstehenden, einschränkenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden müssen wir schriftlich zustimmen, damit diese im Einzelfall Vertragsbestandteil werden.
1.2. Diese AGB bilden die Vertragsgrundlage insbesondere für die Beauftragung unserer Angebote, Dienstleistungen und Lieferungen.
1.3. Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes („KSchG“), die keine Unternehmer sind. Unternehmer ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb des Unternehmens gehört.
1.4. Falls Sie Konsument sind, beachten Sie bitte besonders Ihre gesetzlichen Rücktrittsrechte nach dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz gemäß Pkt. 9.
1.5. Der Vertragsabschluss sowie allfällige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
2. Vertragsabschluss Offline und per E-Mail
2.1. Unsere Offerte enthalten eine Beschreibung des entsprechenden Leistungsumfanges, der Leistungsdauer sowie etwaiger Mitwirkungspflichten des Kunden.
2.2. Der verbindliche Vertragsabschluss erfolgt mit Unterzeichnung des Angebot/Auftrag-Blattes und der Übermittlung an KAISERCLEAN.
2.3. KAISERCLEAN ist an Offerte 14 Tage lang gebunden.
3. Vertragsabschluss über den Webshop
3.1. Die Präsentation unserer Dienstleistungen und Gutscheine auf der Website sowie unsere Offerte sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen damit kein Angebot im rechtlichen Sinn dar, sondern sind Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Die auf der Website angepriesenen Dienstleistungen sowie schriftliche Offerte enthalten eine Beschreibung des entsprechenden Leistungsumfanges, der Leistungs- oder Lieferdauer sowie gegebenenfalls etwaiger Mitwirkungspflichten des Kunden. Dienstleistungen sind – je nach Leistungsinhalt – in den Punkten 5 und 6 näher spezifiziert. Gutscheine sind in Pkt. 7 näher beschrieben.
3.2. Das Angebot erfolgt bei der Buchung von Dienstleistungen über unseren Webshop mit der Absendung der Bestellung durch den Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Bestellung vor Abgabe seines Angebots zu prüfen und etwaige Fehler zu berichtigen. Das Angebot des Kunden wird durch Klick auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ verbindlich.
3.3. Der Kunde erhält nach Eingang seiner Bestellung bei uns eine gesonderte, automatisierte Bestätigung über den Erhalt seiner Bestellung per E-Mail zugesendet. Eine solche Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Diese erfolgt erst durch eine gesonderte, schriftliche Auftragsbestätigung innerhalb einer Frist von 14 Tagen oder durch faktische Lieferung der bestellten Ware(n) innerhalb von 14 Tagen oder einer ausdrücklich vereinbarten Lieferfrist. Wir sind berechtigt, Vertragsabschlüsse ohne Angabe von Gründen, insbesondere falls der bestellte Artikel unerwarteter Weise bereits vergriffen ist oder die Dienstleistung zum ausgewählten Zeitpunkt unerwarteter Weise nicht erbracht werden kann, abzulehnen.
4. Vertragslaufzeit bei Dienstleistungsverträgen
4.1. Sofern zwischen den Parteien nicht die einmalige Dienstleistungserbringung bzw. eine bestimmte Laufzeit vereinbart wird, wird der Dienstleistungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
4.2. Sofern die Parteien keine besonderen Kündigungsfristen vorsehen, kann der auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Dienstleistungsvertrag sowohl vom Kunden als auch von uns unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende jedes Quartals schriftlich ordentlich gekündigt werden. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt davon unberührt.
5. Besondere Bestimmungen und Leistungsumfang für Hausbetreuungs-Leistungen
5.1. KAISERCLEAN erbringt dem Kunden die vertraglich vereinbarten Leistungen im Zusammenhang mit der Hausbetreuung. Darunter fallen – je nach Vertragsinhalt – Mietmattenservices, Grünflächen- und Hausbetreuung und Hausreinigung. Nicht umfasst sind Leistungen im Zusammenhang mit dem Winterservice. Diese richten sich nach den spezifischen Bestimmungen in Pkt. 6.
5.2. Die Hausbetreuungs-Leistungen werden an dem vom Kunden angegebenen bzw. mit KAISERCLEAN vereinbarten Durchführungsdatum, für die gewählte Dauer oder die gewünschte Anzahl der Einsätze am vom Kunden angegebenen Durchführungsort erbracht.
5.3. Mietmattenservice
5.3.1. Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Matten gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 4 Monaten.
5.3.2. Bei Abhandenkommen oder Zerstörung der Mietmatte ist der Kunde verpflichtet, uns den Zeitwert dieser Matte zu ersetzen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nun insoweit, als den Verbraucher am Abhandenkommen oder der Zerstörung der Mietmatte Verschulden trifft.
5.4. Grünflächenbetreuung
5.4.1. Im Rahmen der Grünflächenbetreuung erbringt KAISERCLEAN die vom Kunden ausgewählten Dienstleistungen, wie – je nach Vertragsinhalt – Rasenmähen, Heckenschneiden und Gartenarbeiten.
5.4.2. Bei Inanspruchnahme der Grünflächenbetreuung können sowohl der Kunde als auch wir den Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum 01.01. des Folgejahres schriftlich ordentlich kündigen. Sohin muss der Kunde die Kündigungserklärung bis spätestens 01.12. absenden.
5.4.3. Gegenüber Unternehmern gilt folgendes: Uns trifft weder eine Prüf- noch eine Warnpflicht, falls vom Kunden Erde und/oder Saatgut beigestellt werden. Ferner trifft uns keine Haftung für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass sich der von uns zu bearbeitende Untergrund noch nicht vollständig gesetzt hat. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5.4.4. Kunden sind verpflichtet, Pflanzen, die sich auf von uns zu bearbeitenden Flächen befinden und nicht entfernt werden sollen, zu kennzeichnen bzw. uns auf solche hinzuweisen.
5.5. Hausbetreuung / Hausreinigung
5.5.1. Im Rahmen der Hausbetreuung / Hausreinigung erbringt KAISERCLEAN Dienstleistungen zu den vom Kunden ausgewählten Arbeiten (je nach Vertragsinhalt die Reinigung von Böden, Stiegenhäusern, Fensterbänken).
5.5.2. Soweit nicht anders vereinbart, werden die vertraglichen Leistungen an Werktagen zwischen 06:00 Uhr und 18:00 Uhr erbracht.
5.5.3. Fällt der für die Reinigung vorgesehene Tag auf einen Feiertag, wird die Reinigung in der jeweiligen Woche an einem anderen Werktag durchgeführt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Vereinbaren die Parteien die Leistungserbringung an Wochenenden, Feiertagen und bei Nacht (ab 20:00 bis 5:00) erhöht sich das Entgelt pro Stunde um 100 %. Der Kunde wird bei Abschluss des Vertrages auf diese Mehrkosten hingewiesen.
5.5.4. Das vereinbarte Entgelt bezieht sich nur auf übliche, jedoch nicht auf sonstige Verschmutzungen. Unter sonstigen Verschmutzungen sind insbesondere ekelerregende Verschmutzungen, giftige und gesundheitsgefährdende Verschmutzungen, Verschmutzungen nach Durchführung von Bauarbeiten und Verschmutzungen, die mit Speziallösungsmitteln behandelt werden müssen, zu verstehen. Kosten, die aus einer allenfalls notwendigen Evaluierung nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz („ASchG“) entstehen, sind im vereinbarten Entgelt nicht enthalten. Sofern diese notwendig sein sollte, wird KAISERCLEAN den Kunden auf diese Umstände sowie auf die Höhe der Kosten vorab hinweisen und erst nach der Zustimmung des Kunden mit der Leistungserbringung starten.
6. Besondere Bestimmungen und Leistungsumfang für das Winterservice
6.1. Allgemeines
6.1.1. KAISERCLEAN hat die im Vertrag angeführten und vom Kunden überprüften Verkehrsflächen in der Zeit vom 1. November bis 31. März des Folgejahres (Winterperiode) von Schnee zu reinigen und bei Vorherrschen von Glatteis zu bestreuen. Das Vertragsverhältnis wird für eine unbestimmte Anzahl von Winterperioden abgeschlossen. Wir und der Kunde sind jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt, das Vertragsverhältnis per 31.08. schriftlich zu kündigen. Sohin muss der Kunde die Kündigungserklärung bis spätestens 31.07. absenden. Im Falle des Vertragsabschlusses nach dem 1. November haften wir nur dann, wenn wir vertragsgemäß bereits zur Leistungserbringung verpflichtet waren.
6.1.2. Die Betreuung der vertragsgegenständlichen Verkehrsflächen erfolgt in dem vertraglich vereinbarten bzw. in dem aus den nachstehenden Klauseln ersichtlichen Umfang, wobei KAISERCLEAN aufgrund der notwendigen Personalorganisation und -ausstattung drei Werktage nach Vertragsabschluss zur Leistungserbringung verpflichtet ist. Etwaige angebotene Zusatzleistungen sind dabei gesondert zu vereinbaren.
6.1.3. KAISERCLEAN ist zur Beseitigung der Ursachen, die zur Bildung von Eis (durch undichte Dachrinnen etc.), der Ablagerung von Schnee oder Verunreinigungen führen, nicht verpflichtet. Dies gilt auch für Schneewechten und die Eisbildung auf Dächern (diese sind von einem Fachunternehmen zu entfernen). Gleiches gilt für die Entfernung von Schnee und/oder Eis nach Abgang einer Dachlawine.
6.1.4. KAISERCLEAN ist nicht verpflichtet, im Zuge der Betreuung unbegehbare, verstellte oder sonst unzugängliche Verkehrsflächen zu reinigen.
6.1.5. Für den Fall, dass keine Zusatzleistung vereinbart wurde, erfolgt die übliche Betreuung (Räumung und/oder Streuung bei Vorherrschen von Glatteis) entsprechend der Wettersituation (abhängig von der Niederschlagsmenge und der Niederschlagsdauer) längstens innerhalb von acht Stunden ab Beginn des belagsbildenden Niederschlages, wobei die Betreuung bei Bedarf in Intervallen von vier bis sieben Stunden durchgeführt wird. Auf die Arbeitsweise, Zeit und Ausführung der Reinigungsarbeiten hat der Kunde keinen Einfluss.
6.1.6. Eine vollständig schneefreie Räumung der Verkehrsfläche ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. KAISERCLEAN ist daher nicht verpflichtet, die zu reinigenden Verkehrsflächen zur Gänze schneefrei zu machen.
6.2. Besondere Bestimmungen
6.2.1. Glatteis: Als Streumaterial werden zulässige Auftau- und abstumpfende Streumittel verwendet. Der Kunde erklärt sich mit der Nutzung einverstanden. Die Betreuung (Räumung und/oder Streuung bei Vorherrschen von Glatteis) erfolgt entsprechend der Wettersituation (abhängig von der Niederschlagsmenge und der Niederschlagsdauer) längstens innerhalb von acht Stunden ab Belagsbildung, wobei die Betreuung bei Bedarf in Intervallen von vier bis sieben Stunden durchgeführt wird.
6.2.2. Extremsituationen: Im Falle des Vorherrschens von wetterbedingten Extremsituationen (höherer Gewalt), wie insbesondere bei extremen Niederschlagsmengen und andauerndem, gefrierenden Regen, Schneeverwehungen, extremen Schneemengen, durch diesen wetterbedingten Umständen verursachter Zusammenbruch des Verkehrs ist weder eine termingerechte Räumung, noch die Einhaltung des oben genannten Intervalls geschuldet. Das Winterservice wird in diesen Fällen spätestens 4 Stunden nach Beendigung der Situation und/oder des Verkehrs wieder aufgenommen.
6.2.3. Innenflächen: Innenflächen sind Verkehrsflächen, die der Räumungsverpflichtung gemäß § 93 StVO nicht unterliegen, wie beispielsweise Hof- und Parkflächen. Die Betreuung solcher Flächen ist gesondert zu vereinbaren. Die Innenflächen werden nur nach der zur Verfügung stehenden Schneelagerfläche geräumt.
Ist aufgrund der zu räumenden Schneemengen die Inanspruchnahme zusätzlicher Schneelagerflächen notwendig, verringert sich die vereinbarungsgemäß zu räumende Fläche dementsprechend. Ein Anspruch auf Reinigung von Innenflächen, die zur Zeit des Einsatzes nicht zugänglich sind, besteht nicht. Parkplätze und Zufahrten werden üblicherweise maschinell betreut. Eine Verpflichtung zur händischen Nachbearbeitung (z.B. zwischen abgestellten Fahrzeugen) ist grundsätzlich nicht gegeben und muss gesondert vereinbart werden.
6.2.4. Die Streusplitt-Entfernung wird von KAISERCLEAN entsprechend den einschlägigen, behördlichen Vorschriften und jedenfalls am Saisonende durchgeführt.
6.2.5. Tauwetterkontrolle: Die Tauwetterkontrolle ist ein Zusatzservice gegen gesonderte Verrechnung (oder Bestandteil eines Pauschalpaketes) zur einmal täglichen Kontrolle bezüglich des Vorhandenseins von Dachlawinen an Tagen ohne natürlichen Niederschlag, wenn die Bildung von Vereisung durch Schmelzwasser oder das Abgehen von Dachlawinen möglich erscheint. Trotz allenfalls am Dach angebrachter Schneerechen, die eine erhebliche Erhöhung der Sicherheit darstellen, kann das Abgehen von Dachlawinen nicht immer verhindert werden. Die Tauwetterkontrolle umfasst das Aufstellen von Warnstangen und die Kontrolle der vom öffentlichen Gehsteig einsehbaren Dächer auf das Vorhandensein von möglichen Dachlawinen und wird von KAISERCLEAN visuell vorgenommen. Zur Beseitigung von Gefahrenquellen (Schneewechten am Dach, Dachlawinen, Eiszapfen, etc.) ist KAISERCLEAN nicht verpflichtet. Bei Wahrnehmung von drohenden Dachlawinen, Eiszapfen oder Schneewechten ist KAISERCLEAN verpflichtet, den Kunden oder eine, von diesem namhaft gemachte Person, über eine vom Kunden bei Vertragsabschluss bekannt gegebene Telefon- bzw. Telefaxnummer oder per E-Mail unverzüglich zu kontaktieren und von der Gefahr in Kenntnis zu setzen. Der Kunde ist verpflichtet, KAISERCLEAN allfällige Änderungen der Telefon- bzw. Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse bzw. der Kontaktperson unverzüglich bekannt zu geben. Unterbleibt die Bekanntgabe, ist KAISERCLEAN nicht für die fehlgeschlagene Kontaktaufnahme und deren Folgen verantwortlich. Wird eine Tauwetterkontrolle beauftragt, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Haken am Objekt angebracht werden, die bei Bedarf für das Einhängen von Warnstangen erforderlich sind.
7. Besondere Bestimmungen für Gutscheine
7.1. Wertgutscheine sind für eine Dauer von 10 Jahren ab Vertragsabschluss gültig. Dabei ist das aufgedruckte Gültigkeitsdatum auf dem Gutschein maßgeblich.
7.2. Innerhalb der Gültigkeitsdauer können Kunden Wertgutscheine auf der Website oder Bekanntgabe der Gutscheinnummer per E-Mail oder am jeweiligen Offert-Blatt für die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen im Zusammenhang mit allgemeinen Hausbetreuungs-Leistungen zu einem bestimmten Termin oder mit Winterservice-Leistungen für eine Winterperiode einlösen.
7.3. Gutscheine sind übertragbar.
7.4. Gutscheinwerte können nicht in bar abgelöst werden.
7.5. Kunden sind nicht berechtigt erworbene Gutscheine oder Waren gewerblich weiterzuverkaufen. Für den Fall eines Verstoßes gegen das Verbot des gewerblichen Weiterverkaufs, ist der Kunde zur Herausgabe des erwirtschafteten Entgelts an uns verpflichtet
8. Entgelt und Zahlungsbedingungen
8.1. Die von uns bekanntgegebenen Preise sind grundsätzlich Tagespreise. Sofern zusätzliche Liefer-, Versand-, Verpackungs- oder sonstige Kosten wie Anfahrtskosten anfallen, werden wir den Kunden darüber vor Abgabe seines Angebots oder seiner Annahme des Vertrages entsprechend informieren. Sofern diese zusätzlichen Kosten im Voraus nicht vernünftigerweise berechnet werden können, gibt KAISERCLEAN die Art der Preisberechnung oder das Anfallen zusätzlicher Kosten an.
8.2. Das vereinbarte Entgelt ist entsprechend den Feststellungen (Prozentsatz der Erhöhung und Wirksamkeit) der Unabhängigen Schiedskommission beim BMWFJ für Leistungen der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger wertgesichert. Diese Entscheidungen werden von der WKO veröffentlicht. Wir sind gegenüber Unternehmern zur Anpassung zu Ende eines jeden Monats berechtigt und werden den Kunden diesfalls verständigen. Gegenüber Konsumenten werden wir das Entgelt mit Ablauf eines jeden Vertragsjahres automatisch anpassen und den Kunden diesfalls verständigen; dies gilt gleichermaßen für Entgelterhöhungen, als auch für Entgeltsenkungen. Für die Entgeltanpassung im Zusammenhang mit unserer Grünflächenbetreuung werden wir das Entgelt zum 01.01. des Kalenderjahres anpassen, bei Winterservicedienstleistungen zum 01.07.
8.3. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Forderungen unmittelbar mit Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für Winterservices ist das Entgelt für die jeweils folgende Winterperiode nach Rechnungslegung zur Vorauszahlung fällig.
8.4. Ist bezüglich der Entrichtung des Entgeltes Teilzahlung vereinbart, tritt die Fälligkeit der jeweiligen Teilzahlung ohne weitere Mahnung ein.
8.5. Bei einer Mehrheit von Liegenschaftseigentümern, die gemeinsam Vertragspartner sind, haften diese für die vertraglichen Verpflichtungen solidarisch.
8.6. Der Anspruch auf Entgelt ist vom Ausmaß der witterungsbedingt anfallenden Arbeiten unabhängig und besteht auch dann in vollem Umfang, wenn die Reinigungsarbeiten aus Umständen unterbleiben müssen, auf die KAISERCLEAN keinen Einfluss hat (z.B. Straßenbauarbeiten, Reinigung durch Dritte, Ausbleiben von Niederschlag usw.).
8.7. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
8.8. Der Unternehmer hat ein Recht auf Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
8.9. Ist der Kunde Unternehmer, ist er nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. Ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht von Verbrauchern bleibt dadurch unberührt.
8.10. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Winterbetreuungsvertrages ist KAISERCLEAN berechtigt mindestens 50% des vereinbarten Entgeltes (für Planung, Schulung und entgangenen Gewinn) bis zum Zeitpunkt der nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit, sowie allenfalls darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kunden in Rechnung zu stellen.
9. Widerrufsrecht
9.1. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, hat er das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tage ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
9.2. Die Widerrufsfrist beträgt bei Waren und Wertgutscheinen vierzehn Tage ab dem Tag an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren oder Wert-Gutscheine in Besitz genommen hat. Bei Dienstleistungsverträgen beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
9.3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde uns (das relevante Unternehmen sowie die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte den Begleitdokumenten, insb. unserem Offert) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das untenstehende Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
9.4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
9.5. Wenn der Konsument diesen Vertrag widerruft, haben wir dem Kunden – vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen – alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten beim Waren- oder Gutscheinkauf, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
9.6. Wir können die Rückzahlung für Waren oder Wertgutscheine verweigern, bis wir die Waren oder Gutscheine wieder zurückerhalten haben oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Gutscheine zurückgesandt hat.
9.7. Im Falle des Widerrufs hat der Kunde den Gutschein bzw. die Ware spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hat, an uns (das relevante Unternehmen sowie die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte den Begleitdokumenten, insbesondere unserem Offert) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.
9.8. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
9.9. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren oder Wert-Gutscheine nur aufkommen, wenn er auf keine notwendigen Maßnahmen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren oder Wert-Gutscheine zurückzuführen ist.
9.10. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Kunde uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
9.11. Der Kunde hat in den in § 18 FAGG aufgezählten Fällen kein Rücktrittsrecht.
9.12. Insbesondere hat der Kunde gemäß (§ 18 FAGG) in folgenden Fällen kein Rücktrittsrecht:
a. Bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind; Bei Verträgen über Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
b. Bei Verträgen über Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
c. Bei Dienstleistungen oder Wertgutscheinen, die überwiegend für Dienstleistungen eingelöst werden, wenn wir – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Kunden sowie nach Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen haben und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde;
d. Bei Verträgen über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat.
Muster-Widerrufsformular
9.13. Der Kunde kann das folgende Formular verwenden und an uns senden, wenn er den Vertrag widerrufen will:
An (das relevante Unternehmen sowie die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte den Begleitdokumenten, insbesondere unserem Offert)
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf folgender Waren (*) / die Erbringung folgender Dienstleistung (*):
Bestellt am (*)/erhalten am (*): Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes bitte streichen.
10. Reinigungspersonal
10.1. KAISERCLEAN verpflichtet sich, sein Reinigungspersonal durch fachkundige Kontrollpersoneneinzuweisen und regelmäßig zu beaufsichtigen.
10.2. Der Auftragnehmer wird die ihm übertragenen Aufgaben nur durch geeignete Arbeitskräfte ausführen lassen. Beanstandungen und Folgen aus einer Verletzung dieser Verpflichtung gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
10.3. In Schriftstücke, Akten und andere Unterlagen, die sich in den Räumen befinden, darf keine Einsicht genommen werden. Das unbefugte Öffnen von Schränken, Schubladen und Ähnlichem ist nicht erlaubt. Die unbefugte Benutzung von Telekommunikations- oder Kopiergeräten des Auftraggebers ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen kann der Auftraggeber verlangen, dass die betreffende Reinigungskraft nicht mehr in seinem Einflussbereich eingesetzt wird.
10.4. Die Reinigungskräfte werden zur Verschwiegenheit über dienstliche Vorgänge und Einrichtungen, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt werden, arbeitsvertraglich verpflichtet. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach Auflösung des Arbeitsvertrages weiter. Der Auftraggeber hat das Recht, die Verpflichtung der Arbeitskräfte des Auftragnehmers nach dem Verpflichtungsgesetz selbst durchzuführen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen eine Liste des im Gebäude eingesetzten Reinigungspersonals zu übergeben.
11. Lieferung des Auftraggebers
11.1. Zur Kennzeichnung der von KAISERCLEAN betreuten Liegenschaften gestattet der Auftraggeber die Montage von Firmenschildern in Schaukästen, an Hauswänden, Zäunen, usw.
11.2. Am Arbeitsort muss – je nach Bedarf – eine Entnahmemöglichkeit für Wasser und Strom zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten des Wasser- und Stromverbrauches der für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Maschinen und Geräte gehen auf Kosten des Kunden.
11.3. Der Auftraggeber stellt je nach Größe des zu reinigen Objektes, Umkleideräume, sanitäre Anlagen für das Personal und verschließbare Abstellräume für Maschinen, Geräte und Material des Auftragnehmers unentgeltlich zur Verfügung. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten sind vom Auftragnehmer sorgfältig zu behandeln und zu säubern.
12. Gewährleistung
12.1. Die vollständige Erfüllung des Leistungsverzeichnisses wird durch ständige Eigenkontrolle des Auftragnehmers erbracht. Zum Einsatz kommen
12.1.1. regelmäßige Sichtkontrollen des Reinigungsergebnisses
12.1.2. Detailprüfungen mittels Prüflisten, die auf dem abgegebenen Angebot basieren und vom Auftragnehmer zu erstellen sind (App)
12.2. Gegenüber Verbrauchern gelten bei Mängeln unserer Leistungen die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
12.3. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Leistungen, insbesondere das Objekt nach Abnahme bzw. Beendigung der Dienstleistung auf Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen. Bei Vorliegen von Mängeln hat er diese binnen angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 3 Tagen, schriftlich zu rügen. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Hat der Auftraggeber innerhalb der Rügefrist keine Mängel gerügt, gilt die Dienstleistung als abgenommen und entfallen damit sämtliche Ansprüche, wie z.B. Gewährleistung, Irrtumsanfechtung oder Schadenersatz wegen einer später behaupteten Abweichung (§ 377 UGB).
12.4. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Dienstleistung zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.
12.5. Die Produktabbildungen auf der Website können aufgrund Ihrer Bildschirm-Auflösung und -Größe vom Aussehen der gelieferten Waren abweichen.
12.6. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erbringt KAISERCLEAN die Dienstleistungen mit entsprechender Sorgfalt, ohne dass ein bestimmter Erfolg geschuldet ist.
13. Haftung
13.1. KAISERCLEAN haftet nach Maßgabe der folgenden Punkte grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen für die ordnungsgemäße Dienstleistungserbringung im vereinbarten Umfang.
13.2. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Gleiches gilt gegenüber Verbrauchern mit der Maßgabe, dass wir für die leicht fahrlässige Verletzung von unseren vertraglichen Hauptpflichten dennoch unbeschränkt haften.
13.3. Gegenüber Unternehmern ist auch der Ersatz von Folgeschäden, insbesondere bei Verlust von übergebenen Schlüsseln, die Teil einer Schließanlage sind und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden, ausgeschlossen.
13.4. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz haftet KAISERCLEAN ungeachtet der vorherigen Bestimmungen jedoch unbeschränkt.
13.5. Unternehmer haben das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu beweisen und Schadenersatzansprüche innerhalb von einem Jahr ab Leistungserbringung oder Gefahrenübergang geltend zu machen.
13.6. Ist der Kunde Unternehmer, so sind allfällige Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
13.7. Bei der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Winterservice haftet KAISERCLEAN außerdem nicht für Ereignisse, die sich auf bereits vertragsgemäß geräumten, aber nachträglich durch Dritte (z.B. einparkende Autos, Straßenräumgeräte, spielende Kinder usw.), verunreinigten schnee- oder eisbedeckten Flächen ereignen. KAISERCLEAN schuldet somit nicht die Überwachung der Flächen nach erfolgter Leistungserbringung. KAISERCLEAN trifft weiters keine Haftung für Beschädigungen an Bodenflächen jeglicher Art, die allenfalls durch den ortsüblichen Einsatz von Räumgeräten (maschinell oder händisch) entstehen.
Weiters haftet KAISERCLEAN nicht für Ereignisse, die auf das Verhalten des Kunden, uns nicht zurechenbaren Dritten oder auf höhere Gewalt (z.B. Zusammenbruch des Verkehrs, extreme Schneemengen usw.) zurückzuführen sind.
Der Kunde ist verpflichtet, Ereignisse, aus denen KAISERCLEAN haftbar werden könnte (Körperverletzungen von Passanten und Beschädigungen, die mit den Betreuungsarbeiten im Zusammenhang stehen etc.) nach Bekanntwerden unverzüglich an KAISERCLEAN zu melden und bei der Feststellung des Sachverhaltes Hilfe zu leisten.
13.8. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, Einfassungen von Grünanlagen und Abgrenzungen zu nicht zu räumenden Flächen, die bei Schneelage nicht eindeutig erkennbar sind, deutlich zu kennzeichnen. KAISERCLEAN haftet weder für Schäden an nicht gekennzeichneten Flächen, Grünanlagen und Abgrenzungen noch für Schäden, die durch zulässiger Weise verwendete Auftau- und abstumpfende Streumittel allenfalls verursacht werden. KAISERCLEAN ist auch nicht verpflichtet, Streugut aus Grünflächen zu entfernen.
14. Loyalität
14.1. Die Vertragspartner sind zur gegenseitigen Loyalität verpflichtet.
14.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Arbeitskraft abzuwerben oder abwerben zu lassen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vom Auftragnehmer zur Vertragserfüllung eingesetztes Personal während der Dauer des Vertragsverhältnisses und ein Jahr nach dessen Ende nicht zu beschäftigen.
14.3. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung verpflichtet sich der verstoßende Vertragspartner, ein Pönale von 6 Brutto-Monatsentgelte der jeweiligen Arbeitskraft, jedoch mindestens 10.000,00 EUR an den Vertragspartner zu bezahlen, wobei diese Pönale nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt.
15. Schlussbestimmungen
15.1. KAISERCLEAN ist berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistung zu beauftragen.
15.2. Es gilt ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Wenn Sie Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU sind, genießen Sie außerdem Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts Ihres Aufenthaltsstaates.
15.3. Für Verträge mit Unternehmern gilt Folgendes: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch unberührt. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen treten solche, die der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen, aber zulässig und wirksam sind.
15.4. Gegenüber Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige Gericht.